die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „§ 23 Abs. 1a[ ]STVO“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.06.2017
- Az. 4 RBs 214/17 -
Oberlandesgericht Hamm: Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte
Nutzung des Mobil- oder Autotelefon unzulässig sofern Mobiltelefon oder Hörer des Autotelefons hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss
Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und Musik abspielen lässt, verstößt auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn in das Mobiltelefon keine SIM-Karte eingelegt ist. Dies ist eine obergerichtlich bereits geklärte Rechtsfrage. Unter Hinweis hierauf hat das Oberlandesgericht Hamm die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Olpe vom 15.02.2017 nicht zugelassen.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr der Betroffene aus Olpe im September 2016 die Koblenzer Straße in Gerlingen und hielt sein iPhone, in das keine SIM-Karte eingelegt war, in den Händen. Dabei benutzte er es zum Abspielen von Musik.Vom Vorwurf der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons (Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO) sprach das Amtsgericht Olpe den Betroffenen frei, wobei es die Rechtsauffassung vertrat, dass ein Mobiltelefon ohne SIM-Karte von der Verbotsnorm nicht erfasst werde, weil es in diesem Zustand keine Telekommunikationsfunktionen wahrnehmen könne.Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zulassung... Lesen Sie mehr