die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"außerplanmäßiger Professor"“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.10.2021
- 3 K 15/21.MZ -
Ohne Lehre kein Titel "außerplanmäßiger Professor"
Verleihung des Titels setzt Lehrtätigkeit an verleihender Hochschule voraus
Die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" durch eine Hochschule setzt voraus, dass der habilitierte Wissenschaftler im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über seinen entsprechenden Antrag an der Hochschule lehrt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist seit mehr als 10 Jahren habilitiert und war bis zu seinem Wechsel an eine andere Klinik bei der Beklagten beschäftigt. In dieser Zeit beantragte er die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor", die nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz eine mehrjährige Bewährung in Forschung und Lehre sowie das Lehren an der den Titel vergebenden Hochschule verlangt. Die Beklagte lehnte den Antrag im Kern deshalb ab, weil der Kläger kein Mitglied der Beklagten mehr sei und bei ihr seit seinem Weggang auch keine Lehrleistung mehr erbringe. Mit seiner Klage machte der Kläger geltend,... Lesen Sie mehr