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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abbauprodukt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2020
- 1 B 19/20 -

Fahr­erlaubnis­entziehung wegen Kokainkonsums: Unbewusste Aufnahme von Benzoylecgonin muss substantiiert dargelegt werden

Hinweis auf möglichen Konsum von "Red Bull Cola" oder Kontakt zu Drogenkonsumenten unzureichend

Rechtfertigt ein Fahr­erlaubnis­inhaber den Nachweis von Bezoylecgonin in seinem Blut mit dessen unbewussten Aufnahme, so muss er einen detaillierten, in sich schlüssig und glaubhaften Sachverhalt schildern, der diese Behauptung als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt. Allein der Hinweis auf einen möglichen Konsum von "Red Bull Cola" oder den Kontakt zu Drogenkonsumenten ist unzureichend. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 wurde einem Autofahrer mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war, dass anlässlich einer Verkehrskontrolle Benzoylecgonin in seinem Blut nachgewiesen wurde. Dabei handelt es sich um ein Abbauprodukt von Kokain. Die Fahrerlaubnisbehörde ging aufgrund dessen von einem Kokainkonsum aus. Der Autofahrer bestritt dies aber. Er könne sich nicht erklären, woher das festgestellte Benzoylecgonin komme. Es sei möglich, dass allein durch den Konsum von "Red Bull Cola" oder den Kontakt zu Drogenkonsumenten das Abbauprodukt in sein Blut gelangt sei. Tatsächlich ist dies... Lesen Sie mehr