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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abblendlicht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2017
- 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17 -
Blendung durch eingeschaltetes Abblendlicht eines parkenden Autos entschuldigt keinen Auffahrunfall
Pkw-Fahrer bemerkte Abblendlicht des parkenden Autos von weitem
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Auffahrende durch das eingeschaltete Abblendlicht eines am Fahrbahnrand parkenden Autos geblendet wurde, macht er sich eines fahrlässigen Verkehrsverstoßes schuldig, wenn er das mit Abblendlicht parkende Auto bereits von weitem bemerkt hatte. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend eines Tages im November 2016 kam es an einer Kreuzung in Dortmund zu einem Auffahrunfall. Ursache dessen war, dass der Auffahrende aufgrund des eingeschalteten Abblendlichts eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Autos derart geblendet wurde, dass dieser nichts mehr sehen und somit das vor ihm an der Kreuzung stehende Fahrzeug nicht bemerken konnte. Der Auffahrende gab zudem an, dass er die Lichter des ihn blendenden Fahrzeugs bereits etwa 50 m vor dessen Erreichen bemerkt habe. Zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit oder sogar eines Anhalten sah er aber keine Veranlassung. Gegen den Auffahrenden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2015
- 22 U 238/13 -
Mithaftung eines Autofahrers bei Kollision mit quer zur Fahrbahn stehendem Fahrzeug wegen Nichteinhaltung einer dem Abblendlicht angepassten Geschwindigkeit
Haftungsanteil von 25 %
Auf der Autobahn hat ein Autofahrer bei Dunkelheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO grundsätzlich mit einer dem Abblendlicht angepassten Geschwindigkeit zu fahren. Kommt er dem nicht nach und stößt er aufgrund dessen mit einem quer auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug zusammen, haftet er für den Unfall mit. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Rettungsfahrzeug in einer Nacht auf einer Autobahn ins Schleudern und blieb schließlich quer zur Fahrbahn der Überholspur zum Stehen. Ein später nachfolgendes Fahrzeug konnte aufgrund seiner Geschwindigkeit von 115 bis 133 km/h das Hindernis nicht schnell genug bemerken und stieß somit gegen das quer stehende Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung... Lesen Sie mehr
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