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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abbürsten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2011
- 33 C 2792/11 -
Abbürsten eines Hundes vor der Wohnungstür berechtigt nicht zur Mietminderung
Keine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung
Bürstet ein Mieter vor seiner Wohnungstür seinen Hund ab, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung seitens eines anderen Mieters. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter seine Miete um 20 %, da der Nachbar seinen Hund vor der Wohnungstür bürstete und die Haare des Hundes die Gesundheit seiner Tochter störten.Das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschied gegen den Mieter. Ein Minderungsrecht bestand nicht. Für den Vermieter gab es keine Möglichkeit auf den anderen Mieter einzuwirken. Es war nicht ersichtlich, wie der Hausfrieden nachhaltig gestört sein sollte oder eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung im Sinne des § 536 BGB vorliegen sollte.Es ist allgemein anerkannt und gehört zur allgemeinen Lebensführung, dass ein... Lesen Sie mehr
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