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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abflusssieb“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.1986
- 61 S 379/85 -
Mieter müssen Abflusssieb auf ihrem Balkon reinigen
Mieter tragen für die gemietete Wohnung eine Obhutspflicht
Mieter müssen Sorge dafür tragen, dass Regenwasser von ihrem Balkon abfließen kann. Daher sind sie auch verpflichtet, regelmäßig das Abflusssieb auf ihrem Balkon zu säubern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden stritten Mieter und Vermieter um Schadenersatzansprüche wegen eines Wasserschadens. In der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 1984 hatte es heftig geregnet. Die Wassermengen führten zu einer Überschwemmung.Das Landgericht führte jedoch aus, dass Mieter grundsätzlich für ihre Wohnung obhutspflichtig seien. Hieraus folge die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Regenwasser von ihrem Balkon abfließen kann. Verstopfungen des Balkonabflusses hätten Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Das Abflusssieb müssten Mieter regelmäßig säubern.Im konkreten Fall konnte das Landgericht Berlin aber... Lesen Sie mehr
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