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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abgabegleichheit“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.05.2021
- 10 K 3599/20.TR -

Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Kröv rechtmäßig

Beitragskalkulation rechtlich nicht zu beanstanden

Das VG Trier hat eine gegen Beitragsbescheide der Ortsgemeinde Kröv über die Erhebung eines Tourismusbeitrags erhobene Klage abgewiesen.

Die Klägerin, die in Kröv ein Hotel nebst Schank- und Speisewirtschaft betreibt, war zu einem Tourismusbeitrag für die Jahre 2018 und 2019 sowie einer Vorausleistung für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt rund 7.200 € herangezogen worden.Nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren hat sie hiergegen Klage erhoben, zu deren Begründung sie im Wesentlichen rügte, es fehle bereits an einer Gesetzesgrundlage, um eine am Unternehmensumsatz und Gewinn ausgerichtete "Steuer" zu erheben. Die Tourismusbeitragssatzung umfasse nicht alle in der Ortsgemeinde Kröv wirtschaftlich vom Tourismus profitierenden, selbständig tätigen Personen und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.05.2020
- 1 K 844/19.KO -

VG Koblenz: Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren zahlen

Gebührenbemessung stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengleichheit dar

Das Land Rheinland-Pfalz kann Sondernutzungs­gebühren für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen von gewerblich genutzten Grundstücken erheben. Die Bemessung der Gebührenhöhe anhand des Gebührenkatalogs des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Mit Bescheid vom 15. Oktober 2018 setzte der Beklagte - das Land Rheinland-Pfalz - zu Lasten der Klägerin, welche auf ihrem Betriebsgrundstück eine Schreinerei betreibt, eine jährliche Sondernutzungsgebühr für die Nutzung einer Zufahrt zu der angrenzenden Landesstraße fest. Dabei orientierte er sich bei der Ausführung des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens, welcher eine jährliche... Lesen Sie mehr