die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abgeordnetenpauschale“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.06.2012
- 12 K 12096/09 -
Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig
Bei Kostenpauschale sind nur für Aufwendungen wie Fahrt-, Telefon- und Portokosten zu berücksichtigen
Ein Abgeordneter, dem Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren entstehen, kann diese als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus der Tätigkeit als Abgeordneter in voller Höhe steuerlich geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das zuständige Finanzamt die Kosten für ein Wahlprüfungsverfahren nur teilweise anerkennen wollen, weil Abgeordnete einerseits steuerpflichtige Bezüge und andererseits eine steuerfreie Kostenpauschale für Fahrt-, Telefon-, Portokosten und ähnliche Aufwendungen erhalten. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Deshalb meinte das Finanzamt, die Aufwendungen für das Wahlprüfungsverfahren seien im Verhältnis der steuerpflichtigen Bezüge zu der steuerfreien Kostenpauschale aufzuteilen.Dem schlossen sich die Richter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.07.2010
- 2 BvR 2227/08; 2 BvR 2228/08 -
BVerfG: Steuerfreie Abgeordnetenpauschale für Bundestagsabgeordnete rechtmäßig
Beschwerdeführer sind nicht in ihrem Grundrecht verletzt
Die steuerfreie Abgeordnetenpauschale in Höhe von 3969,- EUR im Monat verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Privilegierung der Abgeordneten gegenüber anderen Steuerpflichtigen sei wegen der besonderen Stellung des Abgeordnetenmandats sachlich gerechtfertigt.
Die Abgeordneten es Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nach § 12 des Abgeordnetengesetzes des Bundes eine monatliche Kostenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale). Entsprechendes sieht § 6 des Abgeordnetengesetzes Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.09.2008
- VI R 63/04, VI R 81/04, VI R 13/06 -
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale auf andere Personen
Im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 11. September 2008 hat der Bundesfinanzhof am 2. Oktober 2008 in den drei Verfahren, die die Übertragung der steuerfreien Abgeordnetenpauschalen auf die Kläger jener Verfahren zum Gegenstand hatten, die Revisionen der Kläger zurückgewiesen.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Landtags von Baden-Württemberg erhalten gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der jeweiligen Abgeordnetengesetze im Rahmen ihrer Amtsausstattung eine Kostenpauschale zur Abgeltung bestimmter mandatsbedingter Aufwendungen, die als Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist.... Lesen Sie mehr