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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abi-Ball“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 21.08.2020
- 5 L 708/20 -

Abi-Feier durch Corona-Schutzverordnung NRW nicht generell verboten

Abi-Feier stellt "herausragenden Anlass" im Sinne der Corona-Schutzverordnung dar

Das Verwaltungsgericht Münster hat im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass eine am 22. August 2020 in Emsdetten geplante Abiturfeier mit 95 Personen zuzüglich DJ und Bewirtungspersonal durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in der ab dem 12. August 2020 gültigen Fassung nicht verboten ist.

Die Antragstellerin hatte Ende Juni 2020 an einer Schule in Rheine ihr Abitur bestanden und sich als Vertreterin des Abiturjahrgangs an die Stadt Emsdetten gewandt, um die näheren Einzelheiten der geplanten Feier abzustimmen. Die Stadt Emsdetten vertrat die Auffassung, dass die Abiturfeier nicht mehr zulässig sei, nachdem die Regelung in der Corona-Schutzverordnung über selbstorganisierte Feste von Schulabgangsklassen im Rahmen der Aktualisierung vom 11. August 2020 gestrichen worden sei.Dem folgt das Verwaltungsgericht jedoch nicht. In dem Beschluss heißt es unter anderem: Die hier geplante Abiturabschlussfeier stelle als einmaliges... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.06.2020
- VG 14 L 166.20 -

Corona-Pandemie: Abi-Bälle (noch) weiterhin nur mit beschränkter Teilnehmendenzahl möglich

Untersagung von großen Veranstaltungen geeignetes Mittel zur Infektions­eindämmung

Abi-Bälle dürfen in Berlin nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vorerst weiterhin nur mit einer Teilnehmendenzahl von bis zu 150 Personen stattfinden.

Die Antragstellerin veranstaltet Abi-Bälle. Für den 11. Juni 2020 plant sie die Ausrichtung eines Abi-Balls für ein Gymnasium in Berlin-Altglienicke mit 269 Teilnehmenden. Bis Ende Juni 2020 hat sie 50 weitere, ebenfalls im Land Berlin stattfindende Abi-Bälle in vergleichbarer Größenordnung (200 bis über 300 Personen) geplant. Mit ihren Eilanträgen wollte sie gerichtlich festgestellt... Lesen Sie mehr