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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ablösebetrag“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2016
- VI R 18/13 -

Bloße Erteilung einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlungen führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn

BFH zum Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensions­verpflichtung durch einen Dritten

Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim versorgungs­berechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH (A-GmbH), die ihm in der Vergangenheit eine Pensionszusage erteilt hatte. Im Vorgriff auf die geplante Veräußerung seiner Geschäftsanteile gründete der Kläger eine weitere GmbH (B-GmbH) mit ihm als alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer. Da der Erwerber der Geschäftsanteile die Pensionszusage des Klägers nicht übernehmen wollte, vereinbarte die B-GmbH mit der A-GmbH, alle Rechte und Pflichten aus der dem Kläger gewährten Pensionszusage gegen Zahlung einer Vergütung zu übernehmen. Der Kläger stimmte der Übertragung zu. Sowohl das... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2011
- I R 108/10 -

Bundesliga-Verein kann Ablösezahlungen für Spielerwechsel nicht sofort steuerwirksam als Betriebsausgaben absetzen

Fußballspieler als Wirtschaftsgut

Vereine der Fußball-Bundesliga können Ablösezahlungen an andere Vereine für den Wechsel von Spielern nicht sofort steuerwirksam als Betriebsausgaben absetzen. Die Vereine müssen vielmehr in ihren Bilanzen für die exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem jeweiligen Spieler ein immaterielles Wirtschaftsgut in Höhe der Ablösezahlungen zuzüglich etwaiger Provisionszahlungen an Spielervermittler ausweisen und können dieses entsprechend der Vertragslaufzeit abschreiben. Dies entschied der Bundesfinanzhof und bestätigte damit seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1992.

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war von dem klagenden Bundesliga-Verein u.a. deshalb in Frage gestellt worden, weil sie seiner Auffassung nach den Gegebenheiten nach dem so genannten "Bosman"-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 1995 nicht mehr gerecht werde und weil sie auf eine verfassungswidrige Bilanzierung von "Humankapital" hinauslaufe.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2009
- 412 C 3825/08 -

Ein Vermieter muss nicht jeden Nachmieter akzeptieren

Vertragsfreiheit für Vermieter hinsichtlich Nachmieter

Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Er genießt insoweit Vertragsfreiheit. Dies hat das Amtsgericht München entschieden

Im hiesigen Rechtsstreit zogen die Mieter einer Münchner Wohnung Ende September 2007 aus dieser aus. Im Vorfeld hatten sie sich um Nachmieter bemüht und auch ein Ehepaar gefunden, mit denen sie auch die Übernahme der Küche und verschiedenster anderer Einrichtungsgegenstände gegen Zahlung von 10.000,- € vereinbarten.Die Vermieter akzeptierten diese Nachmieter allerdings... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 2 BV 06.540 -

Kfz-Stellplatzablösung ist grundstücksbezogen

Rechtsvorgänger des Bauherrn hatte bereits für 31 Stellplätze Ablöse bezahlt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einem Bauherrn Recht gegeben, der sich wehrte, für einen Neubau in der Münchner Innenstadt einen Ablösebetrag von rund 450.000 Euro für 62 Stellplätze zu bezahlen. Die Stellplätze wären für den Neubau eigentlich notwendig, können und sollen aber nicht auf dem Baugrundstück errichtet werden (deshalb die „Ablösung“ gegenüber der Stadt).

Für den abzureißenden alten Baubestand waren in den 60er Jahren von der Rechtsvorgängerin des Bauherrn aufgrund einer Ablösevereinbarung bereits Zahlungen in Höhe von 114.500 DM geleistet worden. Damit sollten die damals erforderlichen 31 Stellplätze durch finanzielle Beteiligungen an Parkgaragen in der Innenstadt abgelöst werden. Diese vor 40 Jahren abgelösten 31 Stellplätze sind auf die für... Lesen Sie mehr