Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2009
- 412 C 3825/08 -
Ein Vermieter muss nicht jeden Nachmieter akzeptieren
Vertragsfreiheit für Vermieter hinsichtlich Nachmieter
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Er genießt insoweit Vertragsfreiheit. Dies hat das Amtsgericht München entschieden
Im hiesigen Rechtsstreit zogen die Mieter einer Münchner Wohnung Ende September 2007 aus dieser aus. Im Vorfeld hatten sie sich um
Vermieter akzeptierte Nachmieter nicht
Die Vermieter akzeptierten diese
Mieter wollen Schadensersatz von Vermieter
Die ehemaligen Mieter waren der Ansicht, ihre Vermieter hätten nicht so einfach die von ihnen ausgesuchten
Das wollten die Vermieter nicht. Sie hätten die
Mieter erheben Klage
Die Mieter erhoben Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter gab den Mietern jedoch nicht Recht.
Eine vertragliche Vereinbarung, wonach sich die Vermieter verpflichtet hätten,
Vermieter genießt bei Auswahl des Mieters vollumfängliche Vertragsfreiheit
Bei der Auswahl des Nachmieters genieße er vollumfängliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2010
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10565
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10565
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.