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Finanzgericht Köln, Urteil vom 23.09.2020
- 3 K 3048/17 -
Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig
FG Köln hebt Abrechnungsbescheid über die Säumniszuschläge wegen fehlender Bestimmtheit auf
Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Da die Familienkasse hat die vom Senat zugelassene Revision nicht eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Familienkasse forderte von der Klägerin Kindergeld zurück, welches zu Unrecht ausgezahlt worden war. Der Inkasso-Service der Familienkasse erteilte daraufhin einen Abrechnungsbescheid. Dabei berechnete er die Säumniszuschläge auf die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) abgerundete Gesamtsumme des zu erstattenden Kindergeldes. Die Klägerin erhob gegen die Forderung der Säumniszuschläge Klage. Diese hatte Erfolg.Das Finanzgericht Köln hob den Abrechnungsbescheid über die Säumniszuschläge wegen fehlender Bestimmtheit insgesamt auf. Im Abrechnungsbescheid müssten die einzelnen Kindergeldmonate auch für die Berechnung... Lesen Sie mehr