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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abschiebeschutz“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.04.2022
- 1 C 10.21 -
Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit nach der Rückkehr
Lage kurz nach möglicher Rückkehr entscheidend für Abschiebeschutz
Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK anzustellende Gefahrenprognose ist grundsätzlich, ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen. Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mit dem angegriffenen Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof die beklagte Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, in Bezug auf den Kläger, einen 1998 geborenen afghanischen Asylantragsteller, ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK in Bezug auf Afghanistan festzustellen. Aufgrund der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie sei es auch leistungsfähigen, alleinstehenden erwachsenen Rückkehrern aus dem westlichen Ausland regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer begünstigender Umstände möglich, in Afghanistan auf legalem Wege ihre elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2021
- 1 C 36.20 -
Keine isolierte Vorabverpflichtung zur Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes bei Fortführung des Asylverfahrens nach § 37 Abs. 1 AsylG
Erneuten Behördenentscheidung verletzt weder Recht auf effektiven Rechtsschutz noch widerspricht es Unionsrecht
Eine (isolierte) Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG ist nicht statthaft, wenn das Asylverfahren nach einer stattgebenden gerichtlichen Eilentscheidung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nach § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG fortzuführen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In hier vorliegenden Fall ist die Klägerin somalische Staatsangehörige. Das Bundesamt lehnte ihren Asylantrag wegen des ihr bereits in Italien gewährten Flüchtlingsschutzes als unzulässig ab (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG). Zugleich stellte es fest, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG vorliegen, und drohte der Klägerin die Abschiebung nach Italien an. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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