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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 08.06.2021
- 4 U 2120/20 -
Geldentschädigung für angehende Polizeibeamtin wegen Veröffentlichung eines auf Abschlussfeier aufgenommenen Bildes mit sexualisiertem Kontext
Geldentschädigung in Höhe von 2.500 €
Wird ein auf einer internen Abschlussfeier aufgenommenes Bild mit sexualisiertem Kontext ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht, so steht dem davon Betroffenen eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 € zu. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine angehende Polizeibeamtin im Jahr 2019 vor dem Landgericht Dresden auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung eines Bildnisses in dem Artikel "Die frechen Polizei-Schülerinnen und das Huren-Lied". Das Bild war zudem mit dem Untertitel "eine künftige Kommissarin beißt … frivol in eine Banane" versehen. Das Bildnis stammte auf einem Video, welches im Rahmen einer nicht öffentlichen Abschlussfeier auf dem Gelände einer Polizeifachhochschule angefertigt wurde. Das Video zeigte mehrere Anwärterinnen beim Tanzen zum Lied "London Bridge" von Fergie. Es war abgesprochen, dass das Video nicht veröffentlicht... Lesen Sie mehr
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