die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „absoluter Revisonsgrund“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2011
- 2 StR 338/10 -
BGH: Schöffe muss deutsch sprechen und verstehen können
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu verhandelt werden
Die Gerichtssprache ist deutsch. Daher ist eine Strafkammer nicht vorschiftsmäßig besetzt, wenn eine Schöffin der deutschen Sprache kaum mächtig ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegende Fall verurteilte das Landgericht Köln die Angeklagten G. und K. wegen besonders schweren Raubs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, den Angeklagten A. wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen die Angeklagten G. und K. zusammen mit dem gesondert Verfolgten F. am 15. April 2009 den Penny-Markt in Köln-Sürth. Sie bedrohten die Kassiererinnen mit einem Gasrevolver und erbeuteten 1.445 Euro. Der Angeklagte A. wartete zusammen mit dem nicht revidierenden Mitangeklagten C. im Fluchtfahrzeug.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.03.2006
- 2 Ss 47/06 -
"Schlafender Staatsanwalt" ist nicht per se ein Revisionsgrund
OLG Hamm zum Umfang der Begründung einer Verfahrensrüge wegen eines "offensichtlich schlafenden" Staatsanwalts
Wer einen Verfahrensverstoß geltend machen möchte, weil eine Person, deren Anwesenheit bei der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre, wegen Schlafens eben nicht anwesend war, muss u. a. vortragen wie lange das "Nickerchen" gedauert hat. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im Fall hatte ein wegen sexueller Nötigung Verurteilter gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Mit der formellen Rüge machte er einen Verstoß gegen § 226 Abs. 1 StPO und den damit absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO geltend. Der Staatsanwalt sei zeitweise nicht in der Hauptverhandlung anwesend gewesen. Dazu trug er folgenden Sachverhalt vor:... Lesen Sie mehr