die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abstammungsuntersuchung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.11.2016
- XII ZB 173/16 -
BGH: Kein Anspruch auf genetische Abstammungsuntersuchung bei bereits geklärter Abstammung des Kindes durch früheres Abstammungsgutachten
Anspruch bei Fehlerhaftigkeit des früheren Gutachtens oder aufgrund besseren wissenschaftlichen Standards
Ein Anspruch auf Einwilligung zur genetischen Abstammungsuntersuchung gemäß § 1598 a Abs. 1 BGB besteht nicht, wenn die Abstammung des Kindes bereits durch ein früheres Abstammungsgutachten geklärt ist. Der Anspruch kann ausnahmsweise aber bestehen, wenn das frühere Gutachten fehlerhaft war oder sich die wissenschaftlichen Standards verbessert haben und somit eine bessere Vaterschaftswahrscheinlichkeit ermöglicht wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1986 wurde durch Urteil des Amtsgerichts Nürnberg die Vaterschaft zu einem zwei Jahre zuvor geborenen Kind geklärt. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf zwei Blutgruppengutachten, wonach eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,9945 % bestand. Der so ermittelte Vater zweifelte im Jahr 2014 die Vaterschaft zum Kind an. Er führte an, erfahren zu haben, dass die Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum "freundschaftlichen Kontakt" zu anderen Männern gehabt haben soll. Zudem hielt er sich angesichts einer Hodensackprellung im Jahr 1965 für zeugungsunfähig. Tatsächlich sind aus seinen beiden... Lesen Sie mehr