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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abstracts“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.11.2011
- 11 U 75/06 und 11 U 76/06 -
Perlentaucher.de - Abstracts zu Buchrezensionen können im Einzelfall gegen Urheberrecht verstoßen
Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen stellten unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar
Eine komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter im Internet verstößt dann gegen das Urheberrecht, wenn die so genannten Abstracts mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen bestehen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen werden. Abstracts dieser Art stellten eine unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Falls verlegen namhafte Tageszeitungen, in denen auch Buchrezensionen veröffentlicht werden. Die Beklagte stellt auf ihrer Webseite "perlentaucher.de" Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt vor und spricht Empfehlungen aus. Dabei veröffentlicht sie auch Buchrezensionen aus den von den Klägerinnen verlegten Zeitungen in komprimierter Fassung. Diese so genannten "Abstracts" werden von den Mitarbeitern der Beklagten formuliert, enthalten aber einzelne Zitate und Passagen aus den Originalkritiken.Die Klägerinnen halten dies für unzulässig und haben mit den vorliegenden Klagen in der Hauptsache ein... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.12.2010
- I ZR 12/08/ I ZR 13/08 -
BGH zum Urheberrechtsstreit hinsichtlich Abstract-Veröffentlichungen von Buchrezensionen der FAZ und SZ auf perlentaucher.de
Zusammenfassung des Inhalts eines Schriftwerkes in eigenen Worten urheberrechtlich grundsätzlich zulässig
Die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Buch-Kurzkritiken - so genannte Abstracts - ist abhängig davon, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind und daher gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung der Urheber der benutzen Werke verwertet werden dürfen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Rechtsstreit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung gegen die Betreiber der Internetseite perlentaucher.de entschieden und den Fall zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurückgewiesen.
Im vorliegenden Rechtsstreit betreibt die Beklagte auf der Website "perlentaucher.de" ein Kulturmagazin. Dort hat sie auch Zusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen aus verschiedenen renommierten Zeitungen eingestellt. Dazu gehören Buchkritiken aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung", die die Beklagte unter der Überschrift "Notiz zur FAZ" und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2007
- 11 U 75/06, 11 U 76/06 (FAZ und SZ / Perlentaucher.de) -
Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form sind zulässig
Buch-Kurzkritiken (abstracts) im Internet verstoßen nicht gegen das Urheberrecht
Die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter kann unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig sein. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Die Klägerinnen verlegen namhafte Tageszeitungen (Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung), in denen auch Buchrezensionen veröffentlicht werden. Die Beklagte stellt auf ihrer Website „Perlentaucher.de“ Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt vor und spricht Buchempfehlungen aus. Daneben veröffentlicht sie Buchrezensionen u.a. aus den von den Klägerinnen verlegten Zeitungen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2006
- 2-03 O 172/06 (FAZ und SZ/ perlentaucher.de) 2-03 O 171/06 -
Die Weitergabe von abstracts im Internet (hier: perlentaucher.de) ist zulässig
Frankfurter Allgemeine Zeitung unterliegt gegen perlentaucher.de
Das Internet-Kulturmagazin "perlentaucher.de" kann weiterhin Zusammenfassungen von Buchbesprechungen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" kommerziell weiterverwerten. Die Verbreitung von Inhaltsmitteilungen von Texten, so genannter "abstracts", verstößt weder gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, noch das Wettbewerbs- noch das Markenrecht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Die Klägerin verlegt die "F-Zeitung". Zu dem Angebot dieser Zeitung gehört auch ein umfassendes Internet-Angebot unter www.f-archiv.de. Gegen Entgelt können Dritte einzelne F-Artikel aus dem Online-Archiv aussuchen und auf einer Intranet-/Internetseite veröffentlichen. Hierzu bietet die Klägerin gegen Entgelt einen Download in verschiedenen Formaten an.Die Beklagte betreibt... Lesen Sie mehr
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