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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abstrakte Normenkontrolle“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2005
- 2 BvF 2/01 -

Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

Normenkontrollantrag dreier Bundesländer scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Regelungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Risikostrukturausgleich verwirklicht den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kassenübergreifend und bundesweit. Auch die Einbeziehung der ostdeutschen Versicherten in den gesamtdeutschen Solidarverband der gesetzlichen Krankenversicherung dient der Verwirklichung des für die Krankenversicherung charakteristischen sozialen Ausgleichs. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit scheiterten die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit ihrem Vorhaben, die Regelungen des Risikostrukturausgleichs zu Fall zu bringen.

Bei dem Risikostrukturausgleich handelt es sich um ein komplexes finanzielles Ausgleichsverfahren, an dem alle gesetzlichen Krankenkassen beteiligt sind. Nach Ermittlung der jeweiligen Mitgliederstruktur der einzelnen Krankenkasse wird dadurch unter Berücksichtigung von zuvor ermittelten Durchschnittswerten ein ausgleichender Finanztransfer unter den Krankenkassen bewirkt.Ursprünglich war die Durchführung des Risikostrukturausgleichs nach Ost- und Westdeutschland getrennt. Mit der Abschottung der Ausgleichssysteme kam es zu einer gegenläufigen finanziellen Entwicklung in Ost und West. Die Krankenkassen in den neuen Ländern wurden auf... Lesen Sie mehr