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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.09.2016
- 7 U 196/15 -
Reiseveranstalter haftet für Sturz eines 5 ½-jährigen Kindes aus ungesichertem Hochbett
Keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern
Stürzt ein 5 ½ -jähriges Kind beim Vornüberbeugen aus einem Hochbett ohne Absturzsicherung, so haftet dafür der Reiseveranstalter. Eine Aufsichtspflichtverletzung ist den Eltern nicht anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mehrere Familien wollten über den Jahreswechsel 2013/2014 in einer Schweizer Berghütte einer deutschen Reiseveranstalterin Urlaub machen. Jedoch kam es gleich am ersten Tag zu einem Unfall. Ein 5 ½-jähriges Kind stürzte kopfüber aus dem Hochbett auf den gefliesten Boden und verletzte sich schwer. Zu dem Sturz kam es, weil das Kind sich mit dem Kopf über die Kante des Hochbetts gebeugt hatte und infolgedessen heruntergerutscht war. Das Hochbett verfügte über keine Absturzsicherung. Die Eltern des Kindes machten dafür die Reiseveranstalterin verantwortlich. Das Kind klagte daher vertreten durch die Eltern... Lesen Sie mehr
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