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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwahl“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.09.2024
- 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21 -
AfD-Fraktion scheitert mit Klagen zum Ausschussvorsitz
AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Antragstellerin) teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Im Verfahren 2 BvE 1/20 wendet sich die Antragstellerin gegen die Abwahl des ihrer Fraktion angehörenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in der 19. Wahlperiode. Im Verfahren 2 BvE 10/21 rügt sie die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden des Innenausschusses, des Gesundheitsausschusses und des Entwicklungsausschusses in der 20. Wahlperiode, bei denen die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten jeweils keine Mehrheit erreichten. Die Antragstellerin sieht sich dadurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt.
Die Fachausschüsse im Deutschen Bundestag nehmen in großem Umfang Aufgaben des Plenums wahr. Weite Teile der fachlichen Beratungen und der Vorbereitung der Entscheidungen des Bundestages, die abschließend dem Plenum in seiner Gesamtheit obliegen, sowie der Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben des Parlaments finden in den Ausschüssen statt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Regelung ihres Vorsitzes wird im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorgenommen (§ 12 Satz 1 GO-BT). Die Fraktionen benennen die Ausschussmitglieder (§ 57 Abs. 2 Satz 1 GO-BT). Die Ausschussvorsitzenden erfüllen geschäftsleitende und repräsentative... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.05.2022
- 8 L 897 /22 .GI -
VG Gießen zur Abwahl der (Co-)Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen in Butzbach
Rechte und Pflichten als Fraktionsvorsitze bleiben vorerst erhalten
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragstellerin gegen ihre Abwahl als (Co- ) Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadt Butzbach wandte . Der Antragstellerin bleiben vorläufig sämtliche Rechte und Pflichten einer Fraktionsvorsitzenden erhalten - bis zum Abschluss eines etwaigen Klageverfahrens oder bis einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Beschlusses, sofern die Antragstellerin keine Klage erheben wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte Anfang April über die Abwahl der Antragstellerin ab. Bei der Abwahl entstand zunächst eine Patt - Situation, die schließlich durch das Votum des bei der Sitzung anwesenden Sprechers und Vorsitzenden des Ortsverbandes Butzbach d er Partei Bündnis 90/Die Grünen gelöst wurde. Dieser ist kein Stadtverordneter. Die Antragstellerin führte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.2007
- 5 E 777/07, 5 E 778/07, 5 E 779/07 -
Abwahl von Vizepräsidenten der IHK Frankfurt unwirksam
Satzung und Wahlordnung der IHK sieht keine Möglichkeit zur Abwahl vor
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage von drei Vizepräsidenten der Industrie-und Handelskammer Frankfurt am Main auf Feststellung der Unwirksamkeit ihrer Abwahl stattgegeben.
Die Kläger sind Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Sie wenden sich mit der vorliegenden Feststellungsklage gegen ihre in der Sitzung der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main am 14.02.2007 erfolgte Abwahl als Vizepräsidentinnen bzw. als Vizepräsident der IHK Frankfurt am Main. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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