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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwasserstau“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979
- 21 C 1336/78 -
Durch Abwasserstau austretendes übelriechendes Abwasser rechtfertigt eine Mietminderung von etwa 40 %
Erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit lag vor
Wird infolge eines Abwasserstaus eine Wohnung mehrmals mit schmutzigem und übelriechendem Abwasser überschwemmt, ist der Mieter zu einer Mietminderung von etwa 40 % berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Groß-Gerau entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass sich aufgrund einer defekten Abwasserinstallation sämtliches aus dem Haus anfallendes Abwasser staute und aus der Toilette und dem Abfluss der Badewanne der Mieter austrat. Es kam dabei zu einer Überflutung der Wohnung. Zudem breitete sich Fäkalgeruch aus. Die Vermieterin hielt die vorgenommene Mietminderung für zu hoch und klagte auf Zahlung ausstehender Miete.Das Amtsgericht Groß-Gerau entschied zu Gunsten der Mieter. Sie seien berechtigt gewesen ihre Miete zu mindern. Denn die Wohnung sei mit einem Fehler behaftet... Lesen Sie mehr
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