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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwesenheitsmail“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 09.06.2023
- 12 C 11/23 -
Angabe von Internetpräsenzen in Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar
Zweck der Angabe ist nicht Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen
Die Angabe der Internetpräsenzen in einer Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar, da diese Angabe nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 wandte sich ein Mann an ein Unternehmen, welches eine Internetdatenbank für die juristische Recherche betrieb, zwecks einer Produktberatung bzw. Angebotsanfrage. In der Folgezeit kam es zu einem regen Austausch zwischen dem Interessenten und einem Mitarbeiter des Unternehmens. Im Dezember 2022 erhielt der Interessent auf eine E-Mail eine Abwesenheitsmail des Mitarbeiters. In dieser waren unterhalb der Signatur verschiedene Internetpräsenzen des Unternehmens aufgelistet. Der Interessent sah darin eine unzulässige Werbung und klagte schließlich auf Unterlassung.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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