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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.06.2005
- 6 AZR 108/01 -
Anrechnung von Wochenurlaub nach § 244 AGB-DDR auf die Bewährungszeit gem. § 23 a BAT-O
Die Zeit eines Wochenurlaubs nach § 244 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik (AGB-DDR) ist nur in Höhe der Dauer der Schutzfristen des § 6 Abs. 1 MuSchG auf die Bewährungszeit gem. § 23 a BAT-O anzurechnen.
Nach § 23 a Nr. 4 BAT-O muss die Bewährungszeit grundsätzlich ununterbrochen zurückgelegt sein. Hiervon macht § 23 a Nr. 4 Satz 3 Buchst. e BAT-O für die Dauer der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (sechs Wochen vor sowie idR acht Wochen nach der Entbindung) eine Ausnahme. Der Wochenurlaub von 20 Wochen nach der Entbindung gemäß § 244 Abs. 1 AGB-DDR ist nicht auf die Bewährungszeit anzurechnen, soweit er die Dauer der Schutzfristen des § 6 Abs. 1 MuSchG übersteigt.Die Klägerin war seit 1982 an einer Hochschule für Film und Fernsehen in der ehemaligen DDR beschäftigt. Im Anschluss an die Geburt ihres zweiten Kindes nahm sie gem.... Lesen Sie mehr
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