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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aktientausch“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2016
- VIII R 10/13 -

BFH verneint Besteuerung der Barabfindung bei Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Besteuerung würde zu einem Zugriff auf bereits steuerentstrickte Aktien in verfassungs­rechtlich unzulässiger Weise führen

Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist die Zahlung nicht in eine einkommen­steuer­pflichtige Dividende umzuqualifzieren. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, unterliegt dieser nach § 20 Abs. 4a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer. Die Vorschrift wurde mit der Abgeltungsteuer eingeführt und ist erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden.Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin im Jahr 2006 Aktien einer US-amerikanischen Firma erworben. Im Jahr 2009 erfolgte aufgrund der Übernahme der Gesellschaft ein Aktientausch. Zusätzlich wurde der Klägerin aufgrund des Minderwerts der beim Tausch erhaltenen Aktien eine Barabfindung gezahlt. Das Finanzamt legte die Barabfindung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2010
- II ZR 270/08 -

Bundesgerichtshof zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

Der Bundesgerichtshof hat den Nachbesserungsanspruch von Aktionären bei Übernahmen begrenzt. Vom Ergebnis eines nachträglichen Spruchverfahrens profitieren nur die Aktionäre, die ihre Aktien behalten haben und dem Schiedsverfahren beigetreten sind. Wer seine Aktien umgetauscht hat oder sich hat abfinden lassen, geht leer aus.

Die Siemens-Nixdorf Informationssysteme AG (im Folgenden SNI) wurde 1992 in die Beklagte, die Siemens AG, eingegliedert. Als Abfindung wurden den Aktionären der SNI Aktien der Beklagten in einem Verhältnis von sechs Aktien der SNI gegen eine der Beklagten gewährt. Aktienspitzen sollten mit 156,50 DM (80,02 €) entgolten werden. Mit Beschluss vom 31. Januar 2003 setzte das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr