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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.04.2013
- 12 UF 108/12 -
Oberlandesgericht Köln entscheidet über Teilnahme zweier Kinder konfessionsloser Eltern am Religionsunterricht
Teilnahme der Kinder an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht entspricht dem Kindeswohl
Im Streit zweier konfessionsloser Eltern über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht hat das Oberlandesgericht Köln die amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, durch die das Sorgerecht in dieser Frage auf den Vater übertragen wurde. Das Oberlandesgericht teilt dabei die Auffassung des Vaters, dass die Teilnahme der Kinder an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht dem Kindeswohl entspricht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den - getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten - Eltern der beiden 6-jährigen Kinder ist umstritten, ob diese am Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen sollen. Der Vater befürwortet eine solche Teilnahme mit der Begründung, sie diene dem Kindeswohl durch eine bessere Eingliederung in die Klassengemeinschaft und der mit dem Religionsunterricht verbundenen Erlernung der Kulturgeschichte. Die Mutter lehnt eine Teilnahme ihrer Kinder dagegen strikt ab. Sie hält die Nichtteilnahme für die konsequente Fortsetzung der bisher gelebten religionslosen Erziehung. Das Amtsgericht Monschau... Lesen Sie mehr
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