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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012
- 13 S 122/12 -
Unfall auf Parkplatz: Stehender Autofahrer verschuldet keinen Unfall
LG Saarbrücken zur Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall
Kommt es während eines Rückwärtsausparkens zweier PKWs zu einem Unfall, so verstößt der Fahrer des zum Unfallzeitpunkt stehenden Autos nicht gegen seine Verkehrspflichten und haftet somit nicht für den Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall geltend. Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte parkten mit ihren Fahrzeugen aus einander gegenüberliegenden Parkplätzen aus. Dabei kam es zu dem Unfall. Das Amtsgericht Saarbrücken gab der Klägerin teilweise recht. Sie habe Anspruch auf den hälftigen Schadenersatz, da sowohl die Klägerin als auch der Beklagte gleichermaßen an dem Unfall schuld seien. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten zu. Dieser habe nämlich... Lesen Sie mehr