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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.09.2016
- 1 RVs 67/16 -
Bezeichnung eines 58-jährigen Mann als "alten Mann" stellt keine strafbare Beleidigung dar
Keine Herabwürdigung durch Behauptung einer Tatsache
Wird ein 58-jähriger Mann als "alter Mann" bezeichnet, liegt darin in der Regel keine nach § 185 StGB strafbare Beleidigung. Denn durch die Behauptung einer Tatsache wird die betreffende Person grundsätzlich nicht herabgewürdigt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde ein Angeklagter im Januar 2015 vom Amtsgericht Dortmund unter anderem wegen Beleidigung verurteilt, da er einen 58-jährigen Mann als "Opa" oder "alten Mann" bezeichnet hatte. Nachdem die Berufung des Angeklagten vor dem Landgericht Dortmund erfolglos blieb, legte er Revision ein.Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Angeklagten. Die Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung könne nicht bestehen bleiben. Zum einen sei ihm nicht nachzuweisen gewesen, dass er den Zeugen als "Opa" bezeichnet habe. Zum anderen stelle die Bezeichnung "alter Mann" keine Beleidigung dar.... Lesen Sie mehr
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