die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Altersentschädigung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- 5 K 296/20 und 5 K 297/20 -
Vor 2001 ausgeschiedene Berliner Abgeordnete haben keine höhere Ansprüche
Neuregelung der Altersentschädigung für ausgeschiedene Abgeordneten rechtmäßig
Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Land Berlin hat durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019 die Entschädigung und die Altersentschädigung der Abgeordneten neu geregelt. Im Zusammenhang mit der Etablierung eines "Vollzeitparlamentes" erhöht sich die Entschädigung der aktiven Abgeordneten von 3.944 Euro auf 6.250 Euro (§ 6 Abs. 1 LAbgG).Bei der Altersentschädigung differenziert das Gesetz zwischen Abgeordneten, die bis zur Beschlussfassung über das neue Gesetz aus dem Abgeordnetenhaus ausgeschieden waren und solchen, die dem Abgeordnetenhaus danach noch zugehören. Beide erhalten... Lesen Sie mehr