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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Altlastenverdacht“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2022
- V ZR 213/21 -

BGH räumt Eigentümergemeinschaften weiter Klagerecht ein

Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungs­eigentums­gesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschafts­eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.

Die Klägerin ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich auf einem in München belegenen Grundstück, das ursprünglich im Eigentum der Beklagten, einem Immobilienunternehmen, stand. Die Beklagte teilte das Grundstück mit dem bestehenden Gebäude im Jahr 2012 in Wohnungseigentum auf und begann mit dem Verkauf der Einheiten. Für den zunächst beabsichtigten Bau einer Tiefgarage ließ sie im Frühjahr 2013 die Böden des Innenhofs und der Außenflächen der Anlage untersuchen. Dabei wurde eine ehemalige Kiesgrube aufgefunden, deren aufgefüllte Böden, wie weitere Untersuchungen zeigten, unterschiedlich mit Schadstoffen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.07.2017
- V ZR 250/15 -

BGH: Altlastenverdacht aufgrund früherer Nutzung des Grundstücks begründet Sachmangel

Vorhandensein auf von Altlasten deutende Tatsachen nicht erforderlich

Besteht ein Altlastenverdacht aufgrund der früheren Nutzung des Grundstücks, so liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB vor. Weitere Umstände müssen nicht vorliegen. Insbesondere müssen keine Tatsachen vorliegen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Käufer eines mit einem Gewerbepark bebauten Grundstücks gegen die Verkäuferin auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass sich auf dem Grundstück in den 1960er bis 80er Jahren eine Asphaltmischanlage sowie ein Klärschlammrückhaltebecken befanden. Nach Ansicht des Käufers bestehe aufgrund dessen ein Altlastenverdacht, so dass... Lesen Sie mehr