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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Altpapiertonne“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.08.2013
- 20 A 2798/11, 20 A 3043/11 und 20 A 3044/11 -

Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

Sammlungen auf Grundlage des geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes zulässig

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat die flächendeckende Altpapiersammlung durch gewerbliche Unternehmen für zulässig erklärt. Das Gericht hob mit seiner Entscheidung Untersagungs­verfügungen des Rhein-Kreises Neuss gegen gewerbliche Unternehmen, die in den kreisangehörigen Kommunen Jüchen, Kaarst und Neuss flächendeckend Altpapier mittels entsprechender Tonnen einsammeln, auf und ließ die Sammlungen im Ergebnis zu.

Im zugrunde liegenden Streitfall waren die gewerblichen Unternehmen des Rhein-Kreises Neuss vormals im Auftrag der kreisangehörigen Kommunen Jüchen, Kaarst und Neuss tätig. Im Zuge der stark gestiegenen Altpapierpreise ab dem Jahr 2008 lösten die Kommunen die bestehenden Auftragsverhältnisse mit den Unternehmen auf bzw. stellten diese ruhend. Die Unternehmen führten die Sammlungen eigenständig und eigenverantwortlich weiter, waren also nicht mehr für die Kommunen tätig, was für letztere Kostenvorteile hat(te). Der Kreis, der für die Verwertung des Altpapiers zuständig ist, soweit es von den Kommunen eingesammelt und ihm überlassen wird, untersagte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19.02.2010
- 518 C 399/09 -

Altpapiertonne: Keine Mietminderung, wenn die "blaue Tonne" fehlt

Nur unerhebliche Gebrauchs­beein­trächtigungen der Mietsache bedeuten keinen Mietmangel

Fehlt eine blaue Tonne, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Die daraus resultierende Beeinträchtigung belastet den Mieter nämlich nur insoweit, als er den Papiermüll zu der nächstgelegenen Papiertonne bringen oder ihn über den Hausmüll entsorgen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine Miete um 50 Euro gesenkt, da er im Fehlen der blauen Tonne zur Entsorgung von Papier einen Mietmangel sah. Der Vermieter forderte daraufhin gerichtlich die Zahlung des ausstehenden Betrags, den er zu Unrecht einbehalten sah.Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte kein Recht auf Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB.... Lesen Sie mehr