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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Amateurfunkanlage“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2014
- 1 S 234/11 -

Amateurfunker klagt erfolglos gegen Bundesnetzagentur

Internetzugang über das Stromnetz

Ein Amateurfunker, der sich durch den von einem Unternehmen (Beigeladene) angebotenen Internetzugang über das Stromnetz beeinträchtigt sieht, kann gleichwohl nicht verlangen, dass die Bundesnetzagentur (Beklagte) Maßnahmen gegen die Beigeladene ergreift. Denn das Angebot der Beigeladenen stört weder den Amateurfunk noch den Kurzwellen-Rundfunkempfang in der Wohnung des Klägers. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nach Einholung eines Sachverständigengutachtens entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall ist Amateurfunker. Er betreibt sein Hobby in seiner Wohnung in Mannheim und nutzt verschiedene Funksysteme zum Amateurfunk und zum Empfang internationaler Kurzwellen-Radiosender im 49 m-Band. Die Beigeladene betreibt in Mannheim ein Netz auf Basis der Powerline-Communications-Technologie (Access-PLC-Netz). Diese ermöglicht den Zugang zum Internet über die Stromleitung, indem die Nutzer ein spezielles PLC-Modem mit einer Steckdose verbinden.Der Kläger machte geltend, das Access-PLC-Netz störe seinen Amateurfunk und den Empfang von Kurzwellen-Rundfunk erheblich. Die Beklagte müsse daher Maßnahmen gegen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2011
- 2 A 70/08 -

Amateurfunkantenne im reinen Wohngebiet nicht zulässig

Nachbarrechte werden in unzumutbarer Weise beeinträchtigt

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat auf die Klage eines Nachbarn entschieden, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkantennenanlage in dem dortigen reinen Wohngebiet nicht zulässig ist.

Die bis auf 18,50 m ausfahrbare Antenne ist auf einem Stahlgittermast montiert und besteht im Wesentlichen aus 2 Parabol- und 5 längeren Stabantennen. Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar.Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten Gärten der Grundstücke des... Lesen Sie mehr