die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ambulante Betreuungsdienste“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.05.2022
- 6 K 2337/21 und 6 K 2338/21 -
Keine Fördermittel für ambulante Betreuungsdienste in NRW
Regelung in NRW nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klagen von zwei ambulanten Betreuungsdiensten aus dem Kreis Coesfeld abgewiesen, soweit diese für das Jahr 2021 Fördermittel zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Aufwendungen (Investitionskostenpauschale) nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 7.000 Euro bzw. etwa 115.000 Euro erstrebt hatten.
Ambulante Betreuungsdienste erbringen Leistungen der pflegerischen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung, insbesondere für demenziell erkrankte Pflegebedürftige, wie z.B. Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, Begleitung bei Spaziergängen oder kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten oder Wohnungsreinigung. Sie erbringen jedoch keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Mit den Klagen machten die Kläger unter anderem geltend: Der Bundesgesetzgeber habe Anfang 2013 das Sozialgesetzbuch (Elftes Buch) dahingehend geändert, dass die ambulanten Betreuungsdienste den Pflegediensten gleichgestellt... Lesen Sie mehr