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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ambulanter Handel“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.08.2013
- 7 B 5360/13 und 7 B 5361/13 -
Straßenhandel mit Pingelscheinen nur im Umherziehen bzw. fahren erlaubt
Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Landeshauptstadt
Mit Pingelscheinen handelnde Straßenhändler sind nur zum ambulanten Handel im Umherziehen bzw. -fahren befugt. Das Verweilen an einer Stelle darf lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen. Das Aufstellen von Sonnenschirmen und Musikanlagen ist verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Landeshauptstadt Hannover zwei Straßenhändlern erteilten Erlaubnisse zum ambulanten Straßenhandel (Pingelscheine) unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen. Hiergegen hatten die beiden Straßenhändler beim Verwaltungsgericht Hannover um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.Das Verwaltungsgericht Hannover, das bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Rechtsfragen zum "Pingeln" entscheiden musste, hat diese Eilanträge abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer lagen die Voraussetzungen für einen sofortigen Widerruf der Pingelscheine vor. Die Erlaubnis berechtigt nach der Sondernutzungssatzung... Lesen Sie mehr
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