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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „amtsangemessen“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2020
- 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17 und 2 BvL 7/17 -
Besoldungsvorschriften in Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern teilweise verfassungswidrig
Richter haben Anspruch auf höhere Besoldung für drittes und die weiteren Kinder
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 04.05.2020 entschieden, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln. Die den Richtern und Beamten ab dem dritten Kind gewährten Zuschläge müssen ihr Nettoeinkommen so erhöhen, dass ihnen für jedes dieser Kinder mindestens 115 % des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen hat spätestens zum 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger der Ausgangsverfahren stehen als Richter mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe R 2 im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Kläger eines Verfahrens ist verheiratet und erhielt im Jahr 2013 für drei Kinder Kindergeld. Die beiden anderen Verfahren betreffen einen Kläger, der ebenfalls verheiratet ist und in den Jahren 2014 und 2015 für vier Kinder Kindergeld erhielt. Die Kläger machen geltend, dass ihre Besoldung im Hinblick auf ihre Kinderzahl verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Prüfung vorgelegt.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.04.2020
- 28 L 119/20 -
Angeordnetes Home-Office wegen der Corona-Pandemie verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung
Corona-Pandemie rechtfertigt beschränkte Tätigkeit im Home-Office
Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die über 60-jährige Antragstellerin ist als Amtsinspektorin bei einem Berliner Bezirksamt beschäftigt. Ende März 2020 ordnete ihr Dienstherr an, dass sie bis zum 17. April 2020 Dienst im Home-Office zu leisten habe. Die Entscheidung sei aus Fürsorgegründen geboten, weil sie aufgrund ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko für eine COVID-19-Erkrankung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2013
- 1 M 23/13, 1 M 24/13 -
Beamte dürfen nicht dauerhaft auf amtsunangemessenen Dienstposten umgesetzt werden
OVG Sachsen-Anhalt gibt Beschwerden von leitenden Beamten auf angemessene Beschäftigung teilweise statt
Beamte haben grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und auf Übertragung eines Aufgabenbereichs, dessen Wertigkeit der beamtenrechtlichen Position entspricht. Sie haben entsprechend Anspruch darauf, nicht dauerhaft auf einen amtsunangemessenen Dienstposten umgesetzt oder versetzt zu werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wandten sich mehrere leitende Beamten der Stadt Halle nach Wegfall ihrer Aufgabenbereiche aufgrund umfangreicher Umstrukturierungen gegen eine Umsetzung auf geringer wertige Dienstposten.Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Beschwerden der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung teilweise stattgegeben.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2012
- VG 26 K 30.11 -
Besoldung der Berliner Beamten ist amtsangemessen
Berliner Besoldung verstößt nicht gegen Grundsatz und Gleichheitssatz
Die Besoldung der Beamten im Land Berlin verstößt nicht gegen den Verfassungsgrundsatz amtsangemessener Besoldung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger, Berliner Landesbeamte verschiedener Besoldungsgruppen, jeweils die Auffassung vertreten, ihre Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Das Land Berlin habe die Besoldung über einen zu langen Zeitraum nicht im Einklang mit den steigenden Verbraucherpreisen erhöht; die finanziell schwierige Situation des Landes könne dies nicht rechtfertigen. ... Lesen Sie mehr
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