die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bernau“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bernau, Urteil vom 20.09.2009
- 10 C 594/09 -
Bewerfen eines zweijährigen Mieterkindes mit einem Stein berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Vorherige Abmahnung aufgrund der Schwere der Verfehlung nicht erforderlich
Bewirft ein Mieter einer Wohnung das Kind eines anderen Mieters mit einem Stein, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es wegen der Schwere des Verstoßes nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bernau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bewarf ein Mieter einer Wohnung im April 2009 aus seinem Fenster heraus fahrende und stehende Fahrzeuge mit Kleinsteinpflastersteine. Dabei traf ein Stein den Körper eines zweijährigen Mieterkindes. Der Mieter litt unter wahnhaften Störungen und befand sich deswegen im Juli und August 2009 im Krankenhaus. Die Vermieterin erklärte aufgrund des Vorfalls die fristlose Kündigung. Eine vorherige Abmahnung erfolgte nicht. Der Mieter weigerte sich jedoch auszuziehen. Woraufhin die Vermieterin auf Räumung und Herausgabe klagte. Sie meinte, den weiteren Mietern sei ein Verbleiben wegen der erheblichen Störungen des Hausfriedens nicht zumutbar.... Lesen Sie mehr