die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Dessau-Roßlau“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.09.2014
- 11 Gs 472/14 - 694 Js 19521/14 -
Einfacher Vorfahrtsverstoß begründet für sich genommen kein Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unzulässig
Ist einem alkoholisierten Autofahrer ein einfacher Vorfahrtsverstoß anzulasten, spricht dies für sich genommen nicht für eine relative Fahruntüchtigkeit. Ein alkoholbedingter Fahrfehler liegt in einem solchen Verkehrsverstoß nicht. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Abs. 1 und 3 StPO ist daher unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall missachtete ein Autofahrer im August 2014 die Vorfahrt und kollidierte mit seinem Fahrzeug aufgrund dessen mit einem anderen Pkw. Da am Unfallort von den eingetroffenen Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,65 Promille. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau meinte, dass sich aus dem alkoholbedingten Vorfahrtsverstoß die relative Fahruntüchtigkeit des Autofahrers ergebe und beantragte daher die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Es bestehe der dringende Tatverdacht einer alkoholbedingten Straßengefährdung.... Lesen Sie mehr