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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Dieburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 26.02.2014
- 20 C 1185/13 -

Wohnungsinhaber muss Gasnetzbetreiber keinen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers benennen

Gasnetzbetreiber ist dagegen zur Benennung von Terminen verpflichtet

Beabsichtigt ein Gasnetzbetreiber den Austausch eines Gaszählers in einer Wohnung, so ist er verpflichtet einen Termin vorzugeben. Demgegenüber ist der Anschlussnutzer nicht zur Benennung eines Termins verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Gasnetzbetreiber wollte den Gaszähler in einer Wohnung austauschen. In diesem Zusammenhang forderte er die Wohnungsinhaber auf, einen Termin zu benennen. Dieser Aufforderung kamen sie aber nicht nach, sodass der Gasnetzbetreiber schließlich Klage erhob.Das Amtsgericht Dieburg entschied, dass ein Anschlussnutzer nicht dazu verpflichtet sei, einen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers zu benennen. Zwar stehe dem Gasnetzbetreiber gemäß § 21 der Niederdruckanschlussverordnung ein... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 23.04.2012
- 20 C 29/12 (23) -

Kündigung wegen Eigenbedarfs angesichts des hohen Alters eines Mieters unwirksam

Eigenbedarfskündigung kann gemäß § 574 BGB widersprochen werden

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann gemäß § 574 BGB widersprochen werden, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte bedeutet. Eine solche liegt zum Beispiel vor, wenn dem Mieter aufgrund seines hohen Alters nicht zugemutet werden kann, umzuziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer 83-jährigen Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Vermieterin hatte die Wohnung zuvor gekauft und wollte diese nun selber nutzen. Sie würde damit die Distanz zu ihrem Arbeitsplatz verringern uns sie könne intensiveren Kontakt mit ihrer Familie halten. Zudem strebe sie angesichts ihrer Lebenssituation die Schaffung eines sozialen Netzwerks... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011
- 211 C 44/09 -

Fitnessstudio muss Intimsphäre wahren - Mitglieder brauchen keine Details über Krankheiten offenbaren, um kündigen zu können

Schutz der Intimsphäre der Mitglieder hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben des Fitnessstudios

Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund - etwa wegen schwerer Erkrankung - gekündigt werden. Das Fitnessstudio darf dieses Kündigungsrecht nicht von der Vorlage "geeigneter Belege" abhängig machen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessvertrags ist unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Dieburg.

Das Gericht wies die Klage eines Fitnessstudiobetreibers ab, der einen Kunden zur Zahlung rückständiger Mitgliedsbeiträge verklagt hatte. Das Gericht bescheinigte dem Mitglied die Wirksamkeit seiner Kündigung. Der Sportler hatte seine Mitgliedschaft wegen einer plötzlichen Rheumaerkrankung gekündigt und darauf verwiesen, dass sein ihm von jeglicher sportlicher Betätigung abrate. Dem... Lesen Sie mehr