die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Essen-Steele“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Essen-Steele, Urteil vom 11.11.2015
- 17 C 61/15 -
Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Türöffnung durch Schlüsselnotdienst
Kein Vergütungsanspruch aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen sowie aggressiver Durchsetzung des Werklohns
Erreicht ein Schlüsselnotdienst durch Vorspiegelung falscher Tatsachen den Abschluss eines Vertrags zur Öffnung einer Wohnungstür und wird der Lohn für die Türöffnung aggressiv durchgesetzt, so steht dem Wohnungsinhaber gemäß § 812 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Essen-Steele hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall öffnete ein 24-Stunden-Schlüsselnotdienst eine Wohnungstür zum Preis von rund 422 EUR. Nachträglich verlangte die Wohnungsinhaberin den Betrag zurück, da sie sich vom Schlüsselnotdienst getäuscht und unter Druck gesetzt gefühlt habe. Da sich der Notdienst weigerte eine Rückzahlung vorzunehmen, erhob die Wohnungsinhaberin Klage.Das Amtsgericht Essen-Steele entschied zu Gunsten der Wohnungsinhaberin. Ihr habe gemäß § 812 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages zugestanden, da die Leistung ohne Rechtsgrund erfolgt sei.Zwar sei ein Vertrag... Lesen Sie mehr