wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Gelnhausen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Gelnhausen, Urteil vom 04.03.2024
- 52 C 76/24 -

Unzulässigkeit einer Kamera bei Möglichkeit der Ausrichtung auf Nachbargrundstück

Überwachungsdruck im Rahmen eines angespannten Nach­barschafts­verhältnisses

Besteht die Möglichkeit, dass eine Kamera das Nachbargrundstück erfassen kann, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Unter­lassungs­anspruch zu. Insofern genügt die Befürchtung einer Überwachung. Dies gilt erst recht im Rahmen eines angespannten Nach­barschafts­verhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Gelnhausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Ende des Jahres 2023 war unter einem Balkon eines in Südhessen gelegenen Grundstücks eine Kamera angebracht, die teilweise von den Balkonen des Hauses auf dem Nachbargrundstück sichtbar war. Auf dem Nachbargrundstück stand ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen. Die Kamera war mit einem elektronischen Steuerungsmechanismus versehen, welche eine selbständige Nachverfolgung von Personen ermöglichte. Da das Nachbarschaftsverhältnis angespannt war, befürchtete der Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Überwachung und beantragte daher im Eilverfahren ein Unterlassen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gelnhausen, Beschluss vom 25.11.2013
- 44 OWi 71/13 -

Bei fehlendem Hinweis zur Halterhaftung keine Kosten­tragungs­pflicht des Fahrzeughalters wegen Parkverstoß

Hinweis zu möglichen "erheblich höheren Kosten" nicht ausreichend

Die zuständige Behörde kann nur dann dem Fahrzeughalter die Verwaltungskosten für einen Parkverstoß auferlegen, wenn er zuvor angehört wurde und diese Anhörung auf seine Halterhaftung hingewiesen hat. Ein Hinweis auf sonst eintretende erheblich höhere Kosten genügt dazu nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gelnhausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Fahrzeughalterin wurde vorgeworfen im Juni 2013 einen Parkverstoß begangen zu haben. Deswegen wurde ihr von der zuständigen Behörde ein Verwarnungsgeldangebot übersandt. Nachdem die Fahrzeughalterin darauf nicht reagierte, erhielt sie einen Kostenbescheid, wonach sie die Verwaltungskosten zu tragen habe. Gegen diesen Kostenbescheid erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr