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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Grimma“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Grimma, Urteil vom 11.09.2007
- 4 C 134/07 -

Schadensersatz bei Falschmeldung gegenüber Handyversicherung

Versicherter muss jetzt seinerseits zahlen

Wenn ein Versicherungsnehmer bei der Meldung des Verlustes bzw. der Beschädigung seines Handys gegenüber seiner Versicherung falsche Angaben macht, kann dies nicht nur dazu führen, dass die Versicherung den Ersatz des Schadens ablehnt, sondern auch von ihrem Versicherungsnehmer den Ersatz der Personal- und Sachverständigenkosten verlangt, die im Rahmen der Ermittlungen zum Schadenshergang angefallen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Grimma hervor.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Handybesitzer seiner Versicherung gemeldet, sein Handy sei heruntergefallen und verlangte hierfür Ersatz. Die Versicherung wollten den Schadenshergang nicht glauben und stellte Untersuchungen an, die ergaben, dass der geschilderte Schadenshergang nicht stimmte. Nach den Aussagen des Versicherten und seiner Zeugen war das Handy heruntergefallen und dabei in zwei Teile zersprungen. Das aber war nach den Feststellungen eines von dem Versicherer beauftragten Sachverständigen durch einen bloßen Aufprall auf den Boden unmöglich. Die Versicherung verlangte jetzt ihrerseits Ermittlungskosten in Höhe von 121,51 Euro für... Lesen Sie mehr