die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Haldensleben“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Haldensleben, Urteil vom 24.08.2011
- 17 C 631/10 -
Betreiber einer Autowaschanlage haftet nicht für Schäden an PKW-Heckspoiler
Waschanlagenbetreiber kommt vertraglichen Verpflichtungen durch Hinweis auf erhöhtes Risiko für Autos mit Aufbauten ausreichend nach
Wurde eine Autowaschanlage ordnungsgemäß gewartet und wies keinerlei Fehlfunktion auf, haftet der Betreiber der Anlage nicht für Schäden an einem serienmäßigen PKW-Heckspoiler. Dies entschied das Amtsgericht Haldensleben.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls befuhr - wie bereits häufiger zuvor - mit seinem Toyota Auris, die zu einer Tankstelle gehörende Autowaschanlage. Diesmal wurde jedoch der serienmäßige Heckspoiler abgerissen, wodurch dem Kläger ein Schaden von rund 700 Euro entstand, den er von dem Waschanlagenbetreiber ersetzt verlangte.Das Amtsgericht Haldensleben wies die Klage jedoch ab. Der Richter vertrat die Auffassung, dass eine Waschanlage nicht so ausgestattet sein muss, dass jegliche Schäden an serienmäßigen Aufbauten vermieden werden müssen. Es ist bekannt, dass auch serienmäßige Spoiler in Waschanlagen abreißen können.... Lesen Sie mehr