die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hameln“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hameln, Urteil vom 17.12.1993
- 23 C 380/93 -
Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung erlaubt
Vermieter darf Aufstellen nur bei einem triftigen Grund verbieten
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst und daher erlaubt. Ein Vermieter kann dies nur bei Vorliegen eines triftigen Grunds verbieten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hameln hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde den Mietern einer Wohnung durch eine Regelung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Mietvertrags das Aufstellen einer privaten Waschmaschine in der Wohnung untersagt. Nur im Fall einer Zustimmung der Vermieterin war das Aufstellen einer Waschmaschine erlaubt. Die Mieter akzeptierten dies jedoch nicht und stellten eine Waschmaschine in ihrem Badezimmer auf. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage auf Beseitigung der Waschmaschine. Ihrer Meinung nach sei das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gerechtfertigt, da sonst Probleme mit der Wasserabrechnung entstünden und die Gefahr bestehe, dass durch das Trocknen der Wäsche im Badezimmer Schäden entstehen.... Lesen Sie mehr