die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Heinsberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Heinsberg, Urteil vom 13.07.2012
- 19 C 122/12 -
Kein Schmerzensgeld bei Verletzung eines Diskothek-Besuchers durch Glasscherben auf der Tanzfläche
Mit Scherben auf dem Boden muss in einer Diskothek gerechnet werden
Verletzt sich ein Diskothek-Besucher nach einem Sturz an auf dem Boden der Tanzfläche befindlichen Glasscherben, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Es verwirklicht sich insofern das eigene Risiko des Diskothekbesuches sich zu verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Heinsberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Besucherin einer Diskothek erlitt während ihres Aufenthalts eine Schnittverletzung am linken Unterschenkel. Die mit einem Rock bekleidete Besucherin behauptete, sie sei im Zuge des dichten Gedränges von hinten "geschubst" worden und zu Boden gefallen. Dabei habe sie sich die Schnittwunden an den auf dem Boden der Tanzfläche befindliche Glasscherben zugezogen. Sie verlangte daraufhin vom Diskothek-Betreiber Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Heinsberg entschied zu Gunsten des Diskothek-Betreibers. Der Besucherin der Diskothek habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 823 Abs.... Lesen Sie mehr