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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Herne“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Herne, Urteil vom 24.06.2020
- 5 C 145/19 -

Beweislast des Vermieters zum Einbringen von Einbauten durch den Wohnungsmieter

Bei fehlendem Nachweis keine Rückbaupflicht des Mieters

Verlangt der Vermieter nach Mietvertragende den Rückbau von Einbauten durch den Wohnungsmieter, so muss der Vermieter nachweisen können, dass die Einbauten vom Mieter eingebracht wurden. Kann er dies nicht beweisen, besteht auch keine Rückbaupflicht des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Herne entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall endete das Mietverhältnis über eine Wohnung im Jahr 2019 nach 55 Jahren. Bei Auszug der Mieter befanden sich an den ursprünglich weiß gestrichenen Decken Holz bzw. Styroporplatten. Die Vermieterin verlangte deren Entfernung. Dies verweigerten die Mieter mit der Begründung, nicht sie, sondern der ursprüngliche Eigentümer des Mietshauses habe die Styropor- bzw. Holzdecken eingebaut. Während der Mietzeit kam es zu mehreren Wechseln der Hauseigentümer und damit Vermieter. Die nunmehrige Vermieterin ließ die Styroporplatten und die Holzdecken selbst entfernen und klagte gegen die Mieter auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 1.500 EUR.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013
- 20 C 67/13 -

Aufstellen eines schmalen Schuhschranks im Treppenhaus gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch

Ausnahmen nur bei Vorliegen einer Behinderung oder Belästigung

Solange von einem Schuhschrank keine Behinderungen oder Belästigungen ausgehen, darf er im Treppenhaus aufgestellt werden. Dies ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Herne hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung einen 30 cm tiefen Schuhschrank ins Treppenhaus vor seiner Wohnungstür. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf Beseitigung des Schranks.Das Amtsgericht Herne entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung des Schuhschranks zugestanden. Denn das Aufstellen... Lesen Sie mehr