die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Homburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 20.05.2021
- 7 C 206/20 (17) -
Schönheitsreparaturpflicht umfasst grundsätzlich nicht Kellerraum
Schönheitsreparaturen sind nur Arbeiten innerhalb der Wohnung
Eine Schönheitsreparaturpflicht umfasst grundsätzlich nicht den mitangemieteten Kellerraum. Denn nach § 28 Abs. 4 Satz 1 II. BV sind Schönheitsreparaturen nur Arbeiten innerhalb der Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in St. Ingbert sollte nach Mietvertragsende im Mai 2020 Renovierungsarbeiten durchführen. Dem kam sie auch nach, jedoch nur innerhalb der Wohnung. Der Vermieter war der Meinung, dass auch der mitangemietete Kellerraum renoviert werden müsse. Da die Mieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Homburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie müsse nicht den Kellerraum renovieren. Allein der Umstand, dass der Kellerraum mitvermietet wurde, bedeute nicht, dass insoweit auch Schönheitsreparaturen geschuldet waren. Nach § 28 Abs. 4 Satz 1... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 28.05.2020
- 5 C 68/19 -
Neubegründung der Mietzahlungsverpflichtung nach Scheitern der Partnerschaft mit Vermieter
Aufnahme der Zahlungsverpflichtung bei Aufforderung des Vermieters
Ist eine Wohnungsmieterin aufgrund der Partnerschaft mit dem Vermieter von der Mietzahlungspflicht befreit, so lebt diese Pflicht mit dem Scheitern der Partnerschaft nicht automatisch wieder auf. Zugleich ist die Mieterin aber auch nicht dauerhaft für die Zukunft von der Zahlungspflicht befreit. Vielmehr muss die Zahlungsverpflichtung wieder aufgenommen werden, sobald der Vermieter dazu auffordert. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einige Zeit nach Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2011 nahm die Mieterin eine Beziehung mit dem Vermieter auf. Dies führte dazu, dass der Vermieter in die Wohnung der Mieterin einzog. Beide kamen mündlich darüber ein, dass die Mieterin keine Mietzahlungen mehr zu leisten hat. Mitte des Jahres 2017 kam es jedoch zum Bruch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 09.11.2018
- 4 C 216/18 (10) -
Aggressives Verhalten eines Wohnungsmieters aufgrund ständiger Vorhaltungen, Unterstellungen, Gängelungen und Nachspionieren durch Nachbarin rechtfertigt keine Kündigung
Provokation durch Nachbarin
Reagiert ein Wohnungsmieter einmalig aggressiv auf ständige Vorhaltungen, Unterstellungen, Gängelungen und Nachspionieren einer Nachbarin, so rechtfertigt dies keine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im Juni 2018 fristlos gekündigt. Hintergrund dessen waren mehrere Vorwürfe, wie etwa absichtliches Nichtschließen der Haustür, keine Mülltrennung, ständig geöffnete Fenster oder Begehen des Treppenhauses in Unterwäsche. Zudem wurde dem Mieter vorgeworfen gegenüber einer Mitmieterin lauthals gesagt zu haben: "Halt die Fresse,... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 09.08.2018
- 9 C 273/16 (11) -
Wohnungsmieter haftet nicht für Lackabsplitterungen an lackierter Einbauküche aufgrund leichter Stöße
Leichte Stöße an Küchenfront im Alltag nicht vermeidbar
Ein Wohnungsmieter haftet gemäß § 538 BGB nicht für Lackabsplitterungen an einer lackierten Einbauküche aufgrund leichter Stöße. Denn im Alltag lassen sich leichte Stöße an der Küchenfront nicht vermeiden, so dass sie zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Homburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatz leisten, weil die Einbauküche Lackabsplitterungen aufwies. Diese rührten von leichten Stößen und Anstößen her. Nach den Angaben eines Sachverständigen bringen lackierte Oberflächen grundsätzlich den Nachteil mit sich, dass sie sehr kratz- und stoßempfindlich seien und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 18.12.2012
- 23 C 58/12 -
Mieter muss mit Einverständnis des Vermieters angebrachte Fliesen nach Mietende wieder entfernen
Verstoß gegen Rückbaupflicht kann Schadensersatzanspruch begründen
Bringt ein Mieter auf eigene Kosten, aber mit Einverständnis des Vermieters Fliesen an, so muss er diese nach Mietende wieder entfernen. Verstößt der Mieter gegen die Rückbaupflicht, kann der Vermieter nach erfolgloser Setzung einer Frist zum Rückbau Schadensersatz gemäß § 281 BGB verlangen. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter eines Anwesens tauschte zum Mietbeginn in der Küche den PVC-Belag gegen Fliesen aus. Dies geschah zwar auf eigene Kosten, aber mit Einverständnis des Vermieters. Nach Beendigung des Mietverhältnisses im Oktober 2011 klagte der Vermieter auf Schadensersatz in Höhe von ca. 923 EUR. Er begründete seine Forderung damit, dass der Mieter... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 07.10.2014
- 23 C 120/14 (20) -
Treuhänderische Verwaltung eines auf den Namen des Vermieters lautenden Sparbuchs stellt keine insolvenzsichere Anlage der Mietkaution dar
Mieter steht bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage Zurückbehaltungsrecht an Mietzahlungen zu
Eine Mietkaution wird dann nicht insolvenzsicher angelegt, wenn ein auf den Namen des Vermieters lautendes Sparbuch treuhänderisch hinterlegt und verwaltet wird. In diesem Fall steht dem Mieter bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietzahlungen bis zur Höhe der Mietkaution zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Homburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrages über eine Wohnung vereinbarten im Januar 2013 als Mietkaution einen Betrag in Höhe von 550 Euro. Nachdem dieser von der Mieterin geleistet worden war, verlangte sie von der Vermieterin im Dezember 2013 einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution. Die Vermieterin teilte der Mieterin daraufhin... Lesen Sie mehr