die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lüneburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2013
- 53 C 22/13 -
Freischaltung des Telefon- und Internetanschlusses durch einstweilige Verfügung möglich
Besondere Dringlichkeit muss dargelegt werden
Ist die Freischaltung des Telefon- und Internetanschlusses besonders dringend, da sonst erhebliche, unzumutbare Nachteile entstehen, so kann die Freischaltung mittels einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Anwaltskanzlei durch eine einstweilige Verfügung von ihrem Telekommunikationsdienstleister die schnellst mögliche Freischaltung ihres Telefon- und Internetanschlusses.Das Amtsgericht Lüneburg hielt den Antrag auf einstweilige Verfügung für gerechtfertigt und gab dem Telekommunikationsunternehmen auf, binnen 24 Stunden nach Erhalt der Verfügung die Kommunikationsdienstleistungen freizuschalten. Wegen der besonderen Dringlichkeit kam es weder zu einer mündlichen Verhandlung noch zu einer Anhörung des Telekommunikationsunternehmens.Durch den Vortrag der Kanzlei... Lesen Sie mehr