die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Meppen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Meppen, Urteil vom 11.03.2003
- 8 C 92/03 -
Mieter dürfen Wespennest ohne Rücksprache mit dem Vermieter entfernen lassen
Vermieter muss Kosten der Feuerwehr-Beauftragung nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) erstatten
Wespennester stellen eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die einen Mieter berechtigen kann, sofort - ohne Rücksprache mit dem Vermieter - die Entfernung zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Vermieter übernehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Meppen hervor.
Im vorliegenden Fall fand ein Mieter unter dem Dach mehrere Wespennester. Er beauftragte umgehend die Feuerwehr, die die Nester entfernte. Hierdurch entstanden dem Mieter Kosten von 393,- Euro. Diesen Betrag verrechnete er mit der Miete und bezahlte entsprechend weniger. Der Vermieter verklagte den Mieter daraufhin vor dem Amtsgericht Meppen auf Zahlung der einbehaltenen Miete. Ohne Erfolg.Das Amtsgericht Meppen wies die Klage ab. Der Vermieter habe keinen Anspruch auf die eingeklagte Miete. Ein solcher Anspruch sei hier durch eine Aufrechnung des Mieters erloschen.Der Mieter habe nämlich einen Gegenanspruch... Lesen Sie mehr