die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neu-Ulm“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neu-Ulm, Urteil vom 03.11.1998
- 2 C 947/98 -
Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn ist zu dulden
Kotablagerungen der Katze sind daher hinzunehmen
Aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist das Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn zu dulden. Dies gilt selbst dann, wenn die Katze durch Kotablagerungen das Grundstück verschmutzt. Dies hat das Amtsgericht Neu-Ulm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich ein Grundstücksbesitzer drei Katzen. Diese durften frei herumlaufen und streunten daher auch auf dem Nachbargrundstück. Die Nachbarn fühlten sich dadurch belästigt, da durch die Kotablagerungen der Katzen ihr Grundstück verschmutzt wurde. Sie klagten daher auf Unterlassung.Das Amtsgericht Neu-Ulm entschied, dass die Nachbarn den Besuch von jedenfalls drei Katzen nicht zu dulden hatten und ihnen daher ein Unterlassungsanspruch in diesem Umfang zustand. Denn Grundstückseigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung von Eigentumsbeeinträchtigungen (§ 1004 BGB). Eine solche Eigentumsbeeinträchtigung... Lesen Sie mehr