die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Norderstedt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Norderstedt, Beschluss vom 15.09.2022
- 66 IN 90/19 -
Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Einstufung der Pauschale als (vorzeitige) Steuererstattung
Die Energiepreispauschale gemäß § 112 ff EStG ist pfändbar. Sie ist als (vorzeitige) Steuererstattung einzustufen. Dies hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines angestellten Zahnarztes war das Insolvenzverfahren eröffnet. Im August 2022 beantragte er, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € freigegeben wird. Er hielt die Pauschale für unpfändbar.Das Amtsgericht Norderstedt entschied gegen den Schuldner. Die Energiepreispauschale sei nicht freizugeben. Sie sei vielmehr pfändbar.Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die Energiepreispauschale kein Arbeitseinkommen, so dass sich die Unpfändbarkeit nicht aus den §§ 850 ff ZPO ergebe. Die Pauschale komme aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 05.01.1988
- 42 C 464/87 -
Recht zur Mietminderung aufgrund Bohrlöcher verdeckende Holzplättchen im Holzparkett
Erhebliche farbliche Abweichung von Parkettfußboden und Holzplättchen
Weichen die mehrere Bohrlöcher verdeckenden Holzplättchen eines Holzparketts erheblich farblich von Parkettfußboden ab, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Denn insofern wird der besondere Charakter des Holzfußbodens beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Norderstedt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung wurde im November 1986 dazu verurteilt, die Knarrgeräusche des Holzparketts zu beseitigen sowie die Schwankungsfreiheit des Parkettfußbodens wiederherzustellen. Die Vermieterin plante daraufhin im Rahmen der Arbeiten den Fußboden anzubohren und die Bohrlöcher anschließend mit Holzplättchen zu verdecken. Die Mieter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 18.12.2009
- 42 C 561/08 -
Bei Schimmel in der Wohnung mindestens 10 % Mietminderung möglich
Schimmelbildung stellt einen Mietmangel dar
Wenn an mehreren Stellen in der Wohnung Schimmel auftritt, kann der Mieter die Miete um wenigstens 10 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten Mieter die Miete wegen Schimmels, der im Bereich der Fensterleibungen im Kinder- und Schlafzimmer sowie im Bereich der Balkontür im Wohnzimmerbereicht auftrat. Der Vermieter meinte, dass für den Schimmel die Mieter verantwortlich seien. Die Mieter führten eine Dauerlüftung auf Kipp mit ständiger Vollheizung durch, so dass der hohe Feuchtigkeitsgehalt... Lesen Sie mehr