Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Norderstedt, Beschluss vom 15.09.2022
- 66 IN 90/19 -
Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Einstufung der Pauschale als (vorzeitige) Steuererstattung
Die Energiepreispauschale gemäß § 112 ff EStG ist pfändbar. Sie ist als (vorzeitige) Steuererstattung einzustufen. Dies hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines angestellten Zahnarztes war das Insolvenzverfahren eröffnet. Im August 2022 beantragte er, dass die
Keine Freigabe der Energiepreispauschale
Das Amtsgericht Norderstedt entschied gegen den Schuldner. Die
Energiepreispauschale ist kein Arbeitseinkommen
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die
Keine Unpfändbarkeit nach § 851 BGB
Auch eine Unpfändbarkeit nach § 851 BGB komme nicht in Betracht, so das Amtsgericht, da es insofern an einer Zweckbindung fehle. Es sei unklar, welchen genauen Zweck die
Energiepreispauschale stellt keine Sozialleistung dar
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2022
Quelle: Amtsgericht Norderstedt, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32301
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32301
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.